Veranstaltungsteilnehmende im FaDaF-Transitjahr

Kann ich die Veranstaltungen besuchen, auch wenn ich kein FaDaF-Mitglied bin?

Ja, die Veranstaltungen sind i.d.R. für alle offen. Sollte es ausnahmsweise Teilnahmebeschränkungen geben, wird das im Ankündigungstext kenntlich gemacht.

Wie viele Veranstaltungen darf ich besuchen?

So viele, wie Sie möchten.

Wo kann ich mich über die Veranstaltungen im FaDaF-Transitjahr informieren?

Sie finden die Veranstaltungen im FaDaF-Kalender, auf der Transitjahr-Homepage und FaDaF-Facebook. FaDaF-Mitglieder erhalten außerdem monatlich einen Transitjahr-Newsletter.

Wie kann ich mich für eine Veranstaltung anmelden?

Das hängt von der Veranstaltung ab: entweder direkt bei den Leiter*innen / Referent*innen, die Ihnen dann die Zugangsdaten per E-Mail schicken, oder über einen Link auf der Veranstaltungsseite unserer Homepage.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung, und wenn ja, von wem?

Sie erhalten am Ende / kurz nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung von den Leiter*innen / Referent*innen.

 

Veranstaltungsanbietende im FaDaF-Transitjahr

Muss ich FaDaF-Mitglied sein, um eine Veranstaltung im FaDaF-Transitjahr anbieten zu können? 

Ja, das ist die Voraussetzung. Falls Sie noch kein FaDaF-Mitglied sind, können Sie dem FaDaF beitreten. Genaueres erfahren Sie hier.

Wo und bis wann kann ich einen Vorschlag für eine Veranstaltung einreichen?

Da das Transitjahr dynamisch ist und wir Veranstaltungen kontinuierlich aufnehmen können, gibt es keine Frist. Laden Sie im ersten Schritt das Formular herunter, das Sie in unserem Aufruf zum Mitmachen finden, füllen Sie es aus und schicken Sie es an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wann erfahre ich, ob meine Veranstaltung im FaDaF-Transitjahr aufgenommen wird?

Da alle Veranstaltungsvorschläge von Mitgliedern des FaDaF-Vorstands und Mitarbeiterinnen der FaDaF-Geschäftsstelle gesichtet werden, kann es zwei bis drei Wochen dauern. Wir informieren Sie dann per E-Mail.

Wird außer der Bewerbung meiner Veranstaltung im FaDaF-Kalender, auf der Transitjahr-Homepage und FaDaF-Facebook und (für Mitglieder) im Transitjahr-Newsletter eine individualisierte Einladung zu meiner Veranstaltung vom FaDaF versendet? 

Wenn Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine fertige Einladungskarte im PDF zusenden, verschicken wir sie über den FaDaF-Verteiler an alle FaDaF-Mitglieder. Dies gilt für die offenen Veranstaltungen, d.h. bei den Veranstaltungen ohne Anmeldung. Wichtig bei den anmeldepflichtigen Terminen ist es, dass Sie uns die fertige Einladungskarte im PDF ausreichend vor Ablauf der Anmeldefrist zukommen lassen.

Welche Aufgaben habe ich als Veranstalter*in?

Sie führen die Veranstaltung in Eigenregie durch: von der Koordinierung der Anmeldung bis zur Ausgabe der Teilnahmebestätigungen, für die Sie eine Vorlage von uns bekommen.

Bekomme ich eine Bestätigung als Veranstalter*in im FaDaF-Transitjahr und von wem?

Ja, Sie erhalten vom FaDaF eine personalisierte und unterzeichnete Bestätigung.

Welchen Nutzen habe ich davon, im Transitjahr eine Veranstaltung anzubieten?

Sie können damit für Sie wichtige DaF/DaZ-Themen nach vorn bringen und unter dem Gütesiegel des FaDaF Ihr Wissen, Ihre Kenntnisse und professionellen Kompetenzen in der weltweiten DaF/DaZ-Community sichtbar machen. Dies bietet Ihnen zudem vielfältige Gelegenheiten, neue Netzwerke zu erschließen.

Kann ich Gebühren für meine Veranstaltungen verlangen?

Kostenpflichtige Veranstaltungen sind eher die Ausnahme. Wenn Sie Gebühren erheben möchten, klären wir die Modalitäten im Einzelfall mit Ihnen.

Welche Unterstützung erhalte ich vom FaDaF?

Der FaDaF sichtet und prüft Ihren Veranstaltungsvorschlag. Im positiven Fall erhalten Sie Zugang zu einer Dropbox, in der Sie Basiskomponenten wie z.B. das Formular für die Ankündigung Ihrer Veranstaltung, das FaDaF-Logo, Vorlagen für Teilnahmebestätigungen u.a.m. finden. Auf der Basis des ausgefüllten Ankündigungsformulars wird Ihre Veranstaltung auf der Transitjahr-Homepage, im FaDaF-Kalender, im Transitjahr-Newsletter und bei FaDaF-Facebook beworben. Wenn Sie außer dem Ankündigungsformular bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine fertige Einladungskarte im PDF an das FaDaF-Büro schicken, wird diese über den FaDaF-Verteiler an alle FaDaF-Mitglieder distribuiert. Dies gilt für die offenen Formate, ohne Anmeldung. Bei den anmeldepflichtigen Terminen ist es wichtig, dass Sie uns die fertige Einladungskarte im PDF ausreichend vor Ablauf der Anmeldefrist zukommen lassen.